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   VerfGH Bayern, 20.12.2021 - 18-VI-21   

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https://dejure.org/2021,52095
VerfGH Bayern, 20.12.2021 - 18-VI-21 (https://dejure.org/2021,52095)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 20.12.2021 - 18-VI-21 (https://dejure.org/2021,52095)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 20. Dezember 2021 - 18-VI-21 (https://dejure.org/2021,52095)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BV Art. 86 Abs. 1 S. 2, Art. 91 Abs. 1, Art. 118 Abs. 1
    Gehörsverstoß wegen Übergehens zentralen Vorbringens

  • rewis.io

    Aufhebung einer zivilgerichtlichen Entscheidung wegen Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV).

  • RA Kotz

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör - Entscheidungsaufhebung Zivilgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • VerfGH Bayern, 08.07.2020 - 93-VI-19

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.12.2021 - 18-VI-21
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 8.7.2020 - Vf. 93-VI-19 - juris Rn. 35 m. w. N.).

    Die Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör kann auch nicht damit begründet werden, die vom Gericht vertretene Auffassung sei unrichtig (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 8.7.2020 - Vf. 93-VI-19 - juris Rn. 35 m. w. N.).

  • VerfGH Bayern, 08.10.2013 - 71-VI-13

    Aufhebung eines die Haftfortdauer anordnenden Beschlusses wegen Verletzung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.12.2021 - 18-VI-21
    Das Gericht wird durch den Grundsatz des rechtlichen Gehörs nämlich nicht verpflichtet, auf alle Ausführungen oder Anliegen eines Beteiligten einzugehen (VerfGH vom 29.6.2004 VerfGHE 57, 62/66; vom 8.10.2013 - Vf. 71-VI-13 - juris Rn. 58; vom 7.7.2020 - Vf. 68-VI-19 - juris Rn. 30).

    Geht das Gericht etwa auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen, sofern es nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstanziiert war (VerfGH vom 9.2.1994 VerfGHE 47, 47/52; vom 8.10.2013 NStZ-RR 2014, 50; vom 8.7.2020 - Vf. 93-VI- 19 - juris Rn. 35).

  • AG München, 30.10.2020 - 174 C 3682/20
    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.12.2021 - 18-VI-21
    Das Endurteil des Amtsgerichts München vom 30. Oktober 2020 Az. 174 C 3682/20, berichtigt durch Beschluss vom 30. Dezember 2020, verstößt gegen das Grundrecht auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV).

    - das Endurteil des Amtsgerichts München vom 30. Oktober 2020 Az. 174 C 3682/20, berichtigt durch Beschluss vom 30. Dezember 2020, durch das eine Zahlungsklage des Beschwerdeführers teilweise abgewiesen wurde, und gegen.

  • BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 169/12

    Verspätete Erfüllung eines Kaufvertrages: Ersatzfähigkeit der Mehrkosten eines

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.12.2021 - 18-VI-21
    Dass er diese Termine ersatzweise zu einem höheren Preis bei einem anderen Studio gebucht hat, steht seinem Begehren nicht von vornherein entgegen, denn der Schadensersatz statt der Leistung nach § 281 BGB umfasst grundsätzlich auch die Mehrkosten für ein Deckungsgeschäft (vgl. BGH vom 3.7.2013 NJW 2013, 2959 Rn. 27; Emmerich in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2019, Vorbem. zu § 281 BGB Rn. 45).
  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvR 2821/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.12.2021 - 18-VI-21
    Entsprechendes gilt für die wesentlichen Rechtsausführungen einer Partei (vgl. BVerfG vom 14.9.1989 NJW 1989, 3007/3008; vom 27.2.2018 - 2 BvR 2821/14 - juris Rn. 18 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 20.04.2021 - 44-VI-20

    Verfassungsbeschwerde nach offensichtlich unzulässiger ablehnender Anhörungsrüge

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.12.2021 - 18-VI-21
    a) Das Grundrecht auf rechtliches Gehör hat eine zweifache Ausprägung: Zum einen untersagt es dem Gericht, seiner Entscheidung Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.10.1993 VerfGHE 46, 293/296; vom 6.4.2001 VerfGHE 54, 29/31; vom 20.4.2021 - Vf. 44-VI-20 - juris Rn. 32).
  • BVerfG, 14.09.1989 - 1 BvR 674/89

    Vorlagepflicht nach Art. 3 Abs. 1 des 22. MRÄndG und Anspruch auf den

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.12.2021 - 18-VI-21
    Entsprechendes gilt für die wesentlichen Rechtsausführungen einer Partei (vgl. BVerfG vom 14.9.1989 NJW 1989, 3007/3008; vom 27.2.2018 - 2 BvR 2821/14 - juris Rn. 18 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 21.03.1997 - 119-VI-93
    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.12.2021 - 18-VI-21
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft er Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV oder das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.3.1997 VerfGHE 50, 60/62; vom 13.4.2015 BayVBl 2016, 193 Rn. 11; vom 15.10.2020 - Vf. 49-VI-18 - juris Rn. 17 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 07.07.2020 - 68-VI-19

    Fortsetzung eines Landpachtverhältnisses über Hof- und Betriebsflächen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.12.2021 - 18-VI-21
    Das Gericht wird durch den Grundsatz des rechtlichen Gehörs nämlich nicht verpflichtet, auf alle Ausführungen oder Anliegen eines Beteiligten einzugehen (VerfGH vom 29.6.2004 VerfGHE 57, 62/66; vom 8.10.2013 - Vf. 71-VI-13 - juris Rn. 58; vom 7.7.2020 - Vf. 68-VI-19 - juris Rn. 30).
  • BGH, 28.03.2012 - XII ZB 323/11

    Familiensache: Anforderungen an die Zulassung der Beschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 20.12.2021 - 18-VI-21
    Damit war das Rechtsmittel nicht zugelassen (vgl. BGH vom 28.3.2012 NJW-RR 2013, 131 Rn. 4 zum gleichgelagerten Fall der Zulassungsbeschwerde; Ball in Musielak/Voit, ZPO, 18. Auflage 2021, § 511 ZPO Rn. 42; Rimmelspacher in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage 2020, § 511 ZPO Rn. 85).
  • BVerfG, 08.05.2002 - 1 BvR 485/01

    Willkürliche Verneinung eines Anspruchs auf Verzinsung des Geldausgleichs in

  • VerfGH Bayern, 29.06.2004 - 18-VI-04
  • VerfGH Bayern, 13.04.2015 - 66-VI-14

    Willkürliche Verkennung fensterrechtlicher Vorschriften

  • VerfGH Bayern, 05.03.2020 - 65-VI-18

    Verfassungsbeschwerde wegen Berufungsurteil des OLG wegen willkürlicher

  • VerfGH Bayern, 29.10.1993 - 128-VI-92
  • VerfGH Bayern, 09.02.1994 - 106-VI-92
  • VerfGH Bayern, 15.10.2020 - 49-VI-18

    Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung der Berufung durch den VGH mangels

  • VerfGH Bayern, 07.04.2022 - 66-VI-19

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Beurteilung der

    Entsprechendes gilt für die wesentlichen Rechtsausführungen einer Partei (VerfGH vom 20.12.2021 - Vf. 18-VI-21 - juris Rn. 29).
  • VerfGH Bayern, 27.12.2022 - 32-VI-22

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Entsprechendes gilt für die wesentlichen Rechtsausführungen einer Partei (VerfGH vom 20.12.2021 - Vf. 18-VI-21 - juris Rn. 29).
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